Arbeitszeiterfassung leicht gemacht

Neue browser-basierte Software-Lösung
– Alle Mitarbeiter-Daten auf einen Blick
– Verwaltung von jedem Endgerät in Echtzeit
– Ideal geeignet auch für Homeoffice und Außendienst.

Egal welches Endgerät

Ob im Homeoffice
oder von unterwegs

Über den Browser am Laptop, Handy oder Tablet können Mitarbeiter ganz einfach ein- und ausstempeln und über die eigene Übersicht Ihr Saldenkonto jederzeit einsehen.

TimeRecording jetzt 60 Tage kostenlos testen

✔ 60 Tage kostenlos und unverbindlich testen

✔ Keine Kreditkarte oder Bankverbindung notwendig

✔ Testaccount endet automatisch

✔ Daten können nach dem Testzeitraum übernommen werden

✔ Server in Deutschland

✔ Keine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte

Nutzen Sie den kostenlosen Testzugang und probieren Sie moderne Zeiterfassung selbst aus

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Zeiterfassungsterminals

Ein maximum an Flexibilität

Terminal

Egal ob Vollzeit, Teilzeit, Kurzarbeit oder Gleitzeit, jedes erdenkliche Arbeitszeitmodell kann individuell angelegt und verwaltet werden.
Löhne und Überstunden können basierend auf Ihren Arbeitszeitprofilen berechnet und perfekt für die Lohnbuchhaltung vorbereitet werden.

Arbeitszeiterfassung

Arbeitszeiten einfach am Terminal erfassen

Arbeitszeiterfassung muss einfach sein. Die Mitarbeiter stempeln mittels einer RFID Karte oder Token (Chip) am Terminal ein. Jedes Kommen, Gehen, Pausen oder andere Abwesenheiten werden registriert. Schnell und unkompliziert von mehreren Standorten.

Qualität Garantiert

Arbeitszeiterfassung made in Germany

Die Zeiterfassungs-Terminals werden von IDENTsmart in Deutschland und Österreich entwickelt und produziert und sind perfekt auf TimeRecording abgestimmt. Unsere Entwicklung ist stets bemüht die beste Lösung für unsere Kunden zu liefern, damit Sie immer auf dem letzten Stand sind!

Was unsere Kunden über uns sagen

Geschichte der Zeiterfassung
Aktuelles zur Zeiterfassung

Die Geschichte der Zeiterfassung 

Viele Dax-Konzerne verzichten nach wie vor auf eine vollständige Arbeitszeiterfassung, obwohl das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 13. September 2022 entschieden hat, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind.

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