Startseite » Aktuelles zur Zeiterfassung » Mindestlohn 2026: Praktische Leitfäden für die korrekte Dokumentation
Armin Wachter
Sales & Support
Mindestlohn 2026: Praktische Leitfäden für die korrekte Dokumentation
Wie bereits in vielen Jahren zuvor, stieg dieses Jahr wieder einmal der Mindestlohn. Seit dem ersten Januar dieses Jahres beträgt der Mindestlohn nun 13,90 € in Deutschland. Nächstes Jahr wird er sogar auf 14,60 € weiter ansteigen. Während viele Arbeitnehmer sich sicher über diese Änderung freuen, spitzt sich die Lage für manche Arbeitgeber damit weiter zu.
Ein Zeiterfassungssystem senkt zwar die Lohnkosten nicht direkt, kann aber dieses Jahr dazu beitragen, die neuen Vorschriften zur Arbeitszeitdokumentation zu erfüllen und den Aufwand bei der Lohnabrechnung zu reduzieren.
Für wen gilt der Mindestlohn?
Der Mindestlohn gilt mit wenigen Ausnahmen für fast alle Arbeitnehmer in Deutschland ab 18 Jahren. Es gibt jedoch einige spezifische Ausnahmen. So erhalten etwa Auszubildende nicht den Mindestlohn, da ihre Tätigkeit primär dem Erlernen eines Berufs und nicht der reinen Arbeitsleistung dient (für sie gilt eine gesonderte Mindestausbildungsvergütung). Weitere Gruppen, für die der gesetzliche Mindestlohn nicht gilt, sind etwa Pflichtpraktikanten, die ein Praktikum im Rahmen ihrer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung absolvieren. Ähnlich ist es mit Praktikanten, die ein Praktikum von unter drei Monaten durchführen. Auch sind Langzeitarbeitslose als Wiedereingleiderungsmaßnahme ausgenommen vom Mindestlohn. Genauso sind natürlich auch Ehrenamtliche nicht betroffen, sie erhalten meist eine Entschädigung.
Müssen die Arbeitszeiten von „Mini“-Jobbing erfasst werden?
Ja, absolut. Für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) gelten nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) besonders strenge Dokumentationspflichten. Minijobs bergen ein erhöhtes Risiko, dass durch unbezahlte Mehrarbeit der tatsächliche Stundenlohn unter den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € fällt. Daher unterliegen Minijobs einer strengen amtlichen Kontrolle (siehe Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz). Besonders in Branchen mit hoher Missbrauchsgefahr, wie z. B. Bau, Logistikgewerbe und Gastro, Messebau und Fleischwirtschaft, besteht eine Dokumentationspflicht. Arbeitgeber müssen zwingend folgende Daten aufzeichnen:
- Beginn der Arbeitszeit
- Ende der Arbeitszeit
- Dauer der täglichen Arbeitszeit (Minuten genau!)
Die Aufzeichnung ist zeitnah durchzuführen. Hierfür stellen wir Ihnen eine Excel-Vorlage zur Verfügung. Diese Dokumente müssen in Deutschland für mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Wichtig ist es auch, die Geringfügigkeitsgrenze zu beachten. Mit dem Anstieg des Mindestlohns auf 13,90 € steigt in der Regel auch die Verdienstgrenze für Minijobs, um die erlaubte Arbeitszeit von ca. 10 Wochenstunden konstant zu halten.
Gibt es in Österreich auch einen Mindestlohn?
Nein, in Österreich gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn wie in Deutschland. Das österreichische Modell funktioniert anders: Hier werden Löhne fast ausschließlich
über Kollektivverträge (KV) geregelt, die zwischen den Sozialpartnern (Gewerkschaften und Wirtschaftskammer) ausgehandelt werden. Da fast 98 % der Arbeitnehmer in Österreich unter einem Kollektivvertrag fallen, gibt es faktisch kaum Branchen ohne Lohnuntergrenze. Die in den Kollektivverträgen ausgehandelten Mindestgehälter liegen oft über dem deutschen Mindestlohn, variieren aber stark je nach Branche (z. B. IT vs. Gastronomie).
In Österreich sind zudem ein 13. und 14. Monatsgehalt (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) in fast allen Kollektivverträgen Standard, was den Jahresverdienst im Vergleich zu Deutschland oft erhöht.
Wie hat sich der Mindestlohn in den letzten Jahren in Deutschland und Österreich im Vergleich entwickelt?
Deutschland passt seine Mindestlöhne an und erhöht diese auf 13,90 €, mit einer weiteren Erhöhung auf 14,60 € in der Zukunft. Österreich hingegen bietet Arbeitnehmern durch das System der 14 Gehälter häufig im Jahres-Netto noch finanzielle Vorteile. Arbeitgeber stehen jedoch vor erhöhten administrativen Anforderungen.