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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen der IDENTsmart GmbH („IDENTsmart“)

1. Geltungsbereich

1.1. Für Warenlieferungen einschließlich der Lizenzierung von Software und Firmware und Werk- und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen in unserem Online-Shop gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen; sie gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltslos ausführen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie mit den nachstehenden Bedingungen übereinstimmen oder wir ihrer Geltung schriftlich zugestimmt haben.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und uns zur Ausführung einer Bestellung getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Eigenschaften des Produkts, die der Kunde nach unseren öffentlichen Äußerungen, insbesondere in der Werbung, erwartet, gehören nur dann zu der vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie in der schriftlichen Vereinbarung wiederholt werden.

2. Angebot, Angebotsunterlagen

2.1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten per Mail zu. Vergangene Bestellungen können Sie in Ihrem Kundenkonto einsehen.

2.2. Bestellungen können auch direkt über den IDENTsmart Vertrieb via E-Mail getätigt werden. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail.

2.3. Wir behalten uns technische und Design-Veränderungen in Bezug auf Beschreibungen und Details in Broschüren, Katalogen und sonstigen Unterlagen sowie Produktveränderungen in Bezug auf Design, Konstruktion und Materialien, die die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, vor.

2.4. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, wenn wir dem vorab schriftlich zugestimmt haben; dies gilt insbesondere für Unterlagen, die als „vertraulich“ o.ä. gekennzeichnet sind.

3. Widerrufsbelehrung

3.1. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

3.2.Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Wir können die Rückerstattung verweigern bis wir die Sache zurückerhalten haben, oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Sache zurückgesandt haben, je nachdem, was früher eintritt.

3.3. Erlöschen des Widerrufsrechts bei Bestellung von Software

3.3.1. Wenn Sie Software auf Datenträger bestellen, erlischt das Widerrufsrecht, wenn Sie die Cellophan- Verpackung, in die der Datenträger eingeschweißt ist, entfernen oder beschädigen.

3.3.2. Wenn Sie Software zum Download bestellen, erlischt das Widerrufsrecht, wenn wir Ihnen den Lizenzschlüssel schicken, vorausgesetzt Sie haben (a) ausdrücklich zugestimmt, dass wir Ihnen den Lizenzschlüssel vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist übersenden, und (b) bestätigt, dass sie zur Kenntnis genommen haben, dass Ihr Widerrufsrecht durch diese Zustimmung erlischt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise ab Lager von IDENTsmart GmbH (Bad Aibling) einschließlich Verpackung und Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union sind Sie für eventuell anfallende Zoll- und sonstige Einfuhrgebühren und Steuern verantwortlich.

4.2. Zahlungen erfolgen per Vorkasse, Kreditkarte, PayPal, Nachnahme oder Rechnung.

4.3. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch IDENTsmart GmbH sowie dem Rakuten-Shop in unserem Namen und Auftrag sowie auf unsere Rechnung. Der Kunde erklärt sich mit der Datenbearbeitung im Rahmen der Zahlungsabwicklung durch den Rakuten-Shop einverstanden.

5. Transport, Lieferfristen, Gefahrübergang

5.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, liefern wir ab Lager von IDENTsmart GmbH (Bad Aibling) an die uns vom Kunden mitgeteilte Adresse. Wir sind in der Wahl der Versandart frei; die Gefahr geht mit Lieferung auf den Kunden über.

5.2. Die Einhaltung von Liefer- und Leistungsterminen setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt und erforderliche Genehmigungen, vom Kunden zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Zahlungen und sonstige Verpflichtungen des Kunden rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt werden. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn die für die Lieferung an den Kunden erforderlichen Ex- und Importpapiere, insbesondere eine erforderliche US-Exportlizenz, nicht erteilt werden, oder ein Vorlieferant nicht richtig oder nicht rechtzeitig liefert.

5.3. Ist die Nichteinhaltung eines vereinbarten Liefer- oder Leistungstermins auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird der Liefer- oder Leistungstermin angemessen verschoben.

5.4. Ist ein Liefer- oder Leistungstermin nicht gem. Ziff. 5.2 als verbindlich bezeichnet, kommen wir frühestens durch eine schriftliche Aufforderung des Kunden, die nicht vor Ablauf von einem Monat nach dem fraglichen Termin erfolgen darf, in Verzug.

5.5. Bei Nichteinhaltung eines gem. Ziff. 5.2 als verbindlich bezeichneten Liefer- oder Leistungstermins oder bei Nichtbefolgung der Aufforderung des Kunden gemäß Ziff. 5.5 aus anderen als den in Ziff. 5.3 und 5.4 genannten Gründen ist der Kunde berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens (weiteren) 2 Wochen mit der Erklärung zu setzen, dass er nach deren Ablauf vom Vertrag zurücktreten wird. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag hinsichtlich der im Verzug befindlichen Lieferung oder Leistung zurückzutreten, soweit wir die Verzögerung der Lieferung zu vertreten haben. Kommen wir nur mit einem Teil der Lieferung oder Leistung in Verzug, so kann der Kunde nur dann vom ganzen Vertrag zurücktreten, wenn die teilweise Erfüllung für ihn kein Interesse hat. Sonstige Ansprüche bestehen nur im Rahmen der Ziff. 10 (Haftung).

5.6. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder nach wie vor Lieferung wünscht.

5.7. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Der Schadensersatzanspruch des Kunden beschränkt sich jedoch auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann.

5.8. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Bis zur vollständigen Begleichung aller unserer Vergütungsansprüche aus diesem Vertragsverhältnis behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Produkten („Vorbehaltsware“) vor.

6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, insbesondere sie auf eigene Kosten angemessen zu versichern.

6.3. Jede Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich für uns; wir erwerben einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware oder neuen Sache, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung entspricht.

6.4. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware oder in unserem Miteigentum stehende Gegenstände in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Zur Sicherheit tritt er uns jedoch bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungswertes (einschließlich Mehrwertsteuer) der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer in Ziff. 6.1 genannten Ansprüche ab; wir nehmen diese Abtretung an. Haben wir an den veräußerten Gegenständen nur ein Miteigentumsanteil, so sind die Forderungen jeweils nur in Höhe des Verkaufswertes dieses Anteils, aber mit Vorrang vor den übrigen Forderungen, abgetreten. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt; unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Auf unser Verlangen wird der Kunde uns Namen und Anschrift der betreffenden Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitteilen. Wir dürfen diese Abtretung zur Sicherung unserer IDENTsmart GmbH | Carl-von-Ossietzky-Straße 3 | 83043 Bad Aibling | Germany Ust. Id.: DE259235493 | HRB Nr. 26737 | Geschäftsführer: Robert Schneider

Zahlungsansprüche jederzeit offenlegen. Eine Verpfändungs- oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht gestattet.

6.5. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten eines Interventionsverfahrens und anderer Abwehrmaßnahmen im Zusammenhang mit einem solchen Zugriff Dritter.

6.6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder wenn die Zahlungseinstellung zu erwarten ist, können wir die Berechtigung des Kunden zum Einzug von Forderungen zur Weiterveräußerung und zur Be- und Verarbeitung bzw. Verbindung von Vorbehaltsware widerrufen. Weiterhin können wir in den in Satz 1 genannten Fällen nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurücknehmen bzw. die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen Dritte verlangen; der Setzung einer angemessenen Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Beseitigung des vertragswidrigen Verhaltens, insbesondere die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwerten und uns unter Anrechnung auf die offenen Forderungen gegen den Kunden aus deren Erlös zu befriedigen.

6.7. Sofern wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt sind, gewährt uns der Kunde zum Zwecke der Abholung der Vorbehaltsware zu geschäftsüblichen Zeiten unwiderruflich und uneingeschränkt Zugang zu seinen Geschäftsräumen bzw. seinem Betriebsgelände.

7. Sachmängel

7.1. Wenn ein von uns geliefertes Produkt innerhalb der Verjährungsfrist gemäß Ziff. 7.4 einen Sachmangel aufweist, der bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, werden wir den Sachmangel unentgeltlich beseitigen oder Ersatz liefern. Im Falle einer mangelhaften Werkleistung werden wir die Leistung unentgeltlich nachbessern oder nochmals erbringen.

7.2. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Beschaffenheit des gelieferten Produkts oder der Werkleistung nicht den schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und uns entspricht; Eigenschaften des Produkts, die der Kunde nach öffentlichen Äußerungen von IDENTsmart, insbesondere in der Werbung, erwartet, gehören nur dann zu der vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie in der schriftlichen Vereinbarung wiederholt werden. Mangels einer schriftlichen Vereinbarung liegt ein Sachmangel nur vor, wenn das Produkt oder die Werkleistung nicht der Produktinformation in unserem Online-Shop entspricht.

7.3. Sachmängelansprüche des Kunden sind ausgeschlossen:

– bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder Produktinformation in unserem Online-Shop; – bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit;

– bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge äußerer Einflüsse wie Feuer, Wasser, Spannungsschwankungen, o.ä., unsachgemäßer Installation, Bedienung, Benutzung oder Wartung, Verwendung außerhalb der von uns ausdrücklich spezifizierten Einsatzgebiete und Umweltbedingungen, Benutzung in Kombination mit anderen, von uns hierfür nicht genehmigten Produkten, übermäßiger Beanspruchung oder normaler Abnützung entstehen;

– bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern;

– für vom Kunden oder Dritten unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an den Produkten und die daraus entstehenden Folgen;

– insoweit, als der Kunde erkennbare Mängel nicht innerhalb von 5 Werktagen ab Lieferung, und nicht erkennbare Mängel nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung uns gegenüber rügt.

7.4. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Lieferung bzw. Abnahme einer Werkleistung wenn Sie Unternehmer sind, und in 24 Monaten, wenn Sie Verbraucher sind. Dies gilt nicht im Falle von Arglist, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Nacherfüllung führt nicht zu einem Neubeginn der Verjährung.

7.5. Die Hemmung der Verjährung während Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern über das Bestehen von Rechten des Kunden wegen eines behaupteten Mangels ist auf den behaupteten Mangel beschränkt. Verhandlungen mit hemmender Wirkung beginnen in dem Zeitpunkt, in dem uns die schriftliche Beschreibung des behaupteten Mangels zugegangen ist. Verhandlungen mit hemmender Wirkung enden in dem Zeitpunkt, in dem wir Nacherfüllung geleistet haben oder eine solche fehlgeschlagen ist, ein Vertragspartner den Abbruch der Verhandlungen schriftlich mitteilt, ansonsten 3 Monate nach Zugang der letzten Stellungnahme eines Vertragspartners bezüglich des behaupteten Mangels beim anderen Vertragspartner.

7.6. Zunächst hat der Kunde uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Die Nacherfüllung erfolgt ohne Anerkennung der Rechtspflicht.

7.7. Schlägt die Nacherfüllung auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist fehl, ist der Kunde unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Ziff. 10 berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern.

7.8. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil ein Produkt nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bei Vertragsschluss bekannten bestimmungsgemäßen Gebrauch.

7.9. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Mangel vorliegt, werden dem Kunden die Kosten der Überprüfung und ggf. Reparatur zu unseren jeweils gültigen Verrechnungssätzen für Einzelaufträge in Rechnung gestellt. In diesem Fall werden die Kosten für die Zusendung des beanstandeten Produkts nicht erstattet und die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.

8.Software

8.1. Ungeachtet einer objektiv urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Software finden auf unsere nach diesem Vertrag überlassene Software die jeweils geltenden nationalen und internationalen Urheberrechtsvorschriften zwischen den Parteien Anwendung.

8.2. An Software und deren Dokumentation räumen wir dem Kunden ein nicht ausschließliches, persönliches Nutzungsrecht ein.

8.3. Die Software darf nur zu Sicherungszwecken, Archivierungszwecken, als Ersatz oder zur Fehlerfindung kopiert werden. Kopien müssen dieselben Copyright-Vermerke tragen wie das Original.

8.4. Ein von uns eingeräumtes Nutzungsrecht an Software (Software-Lizenz), die zum Betrieb von Hardware benötigt wird (Betriebssystem-Software), ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung auf Dritte übertragbar; wir werden die Zustimmung nicht ohne Grund verweigern. Eine Software-Lizenz für Anwendungssoftware ist nicht übertragbar. Der Kunde darf ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder Unterlizenzen erteilen noch die Software an Dritte weitergeben.

9. Schutzrechte; Rechtsmängel

9.1. Sofern ein Dritter gegen den Kunden bei vertragsgemäßer Benutzung eines gelieferten Produkts in einem Unterzeichnerstaat des Europäischen Patentübereinkommens wegen Verletzung eines Schutzrechts (z.B. Patent, Urheberrecht oder Warenzeichen), berechtigte Ansprüche erhebt, so haften wir dem Kunden gegenüber innerhalb der in Ziff. 7.4 bestimmten Frist wie folgt:

– Wir werden auf eigene Kosten und nach unserer Wahl entweder dem Kunden das Recht verschaffen, das Produkt weiter zu benutzen, oder dieses austauschen oder so abändern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Kunde nicht verlangen.

– Die Schadensersatzpflicht richtet sich nach Ziff. 10.

– Unsere vorstehenden Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Kunde uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert und eine Verletzung der Rechte des Dritten nicht anerkennt, und soweit uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung des Produkts aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass die Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung bedeutet.

9.2. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit wir die Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten haben oder der Kunde die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.

9.3. Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit sich die Verletzung aus einer Befolgung der Spezifikationen des Kunden ergibt und soweit sich die Verletzung durch die Änderung von Produkten, die Kombination von Produkten mit Zusätzen oder durch die Verwendung von Produkten oder Teilen davon bei der Durchführung eines Verfahrens ergibt, ohne dass die Produkte selbst das Schutzrecht verletzen.

9.4. Darüber hinaus sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen für Verletzungshandlungen, die sich ergeben, nachdem der Kunde verwarnt worden ist oder Kenntnis von einer möglichen Verletzung erhalten hat, es sei denn, wir haben weiteren Verletzungen schriftlich zugestimmt.

9.5. Im Falle der Inanspruchnahme des Kunden gemäß Ziff. 9.1 sind wir berechtigt, im Hinblick auf noch ausstehende Lieferungen vom Vertrag zurückzutreten.

9.6. Mit dem Verkauf der Produkte wird keine Lizenz zur Benutzung von unseren Schutzrechten gewährt, die eine Kombination von Gegenständen oder Gegenstände bzw. Verfahren betreffen, in denen die Produkte verwendet werden oder werden können.

9.7. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen der Ziff. 7 entsprechend.

9.8. Weitergehende oder andere als die in dieser Ziff. 9 geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

9.9. Gleichermaßen haftet der Kunde uns gegenüber, wenn gegen uns Ansprüche aus einer angeblichen Verletzung gewerblicher Schutzrechte geltend gemacht werden, die darauf beruhen, dass wir Anweisungen des Kunden befolgten oder für ihn Produktmodifikationen oder Systemintegrationen vornahmen.

10. Haftung

10.1. Wir haften für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht,

10.2. In den Fällen der Ziff. 10.1 ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.3. Ist der Schaden auf grob fahrlässiges Verhalten eines unserer Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeiter zurückzuführen, der nicht gesetzlicher Vertreter oder leitender Angestellter ist, ist unsere Haftung ebenfalls auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.4. In den Fällen der Ziff. 10.1 und 10.3 ist unsere Haftung auf einen Betrag von höchstens EURO 100.000,- bzw. bei reinen Vermögensschäden auf einen Betrag von höchstens EURO 10.000,- begrenzt.

10.5. Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund leichter Fahrlässigkeit und aufgrund grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen, die nicht im Zusammenhang mit Sach- oder Rechtsmängeln stehen und daher nicht der Verjährung gemäß Ziff. 7.4 unterliegen, verjähren spätestens nach 2 Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem IDENTsmart GmbH | Carl-von-Ossietzky-Straße 3 | 83043 Bad Aibling | Germany Ust. Id.: DE259235493 | HRB Nr. 26737 | Geschäftsführer: Robert Schneider

der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt bzw. ohne Rücksicht auf die Kenntnis spätestens nach 3 Jahren von dem Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses.

10.6. Mit Ausnahme der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit eines Vertragsprodukts, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unabhängig von deren Rechtsgrund für alle Schadensersatzansprüche, insbesondere solche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung.

10.7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden gegen unsere Mitarbeiter oder Beauftragte.

11. Export/Reexport

Produkte (Hardware, Software), die Gegenstand dieses Vertrags sind, können deutschen, US-amerikanischen oder anderen nationalen Export-Kontrollbestimmungen unterliegen. Der Kunde versichert, diese Kontrollbestimmungen im Falle des Exports/Reexports von Produkten oder technischen Daten, die er von uns bezogen hat, zu beachten; dies gilt auch für Produkte, die auf der Grundlage dieser technischen Daten hergestellt werden. Wir sind berechtigt, die Erfüllung dieses Vertrages zu verweigern, wenn dadurch obige Kontrollbestimmungen verletzt würden.

12. Weitervertrieb

Die Belieferung des Kunden mit Produkten erfolgt vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung nicht zum Weitervertrieb, sondern ausschließlich zur Nutzung durch den Kunden oder zum Einbau in Produkte des Kunden.

13. Verschiedenes

13.1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen; Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

13.2. Erweist sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. In diesem Fall und im Falle regelungsbedürftiger Lücken dieses Vertrages werden die Vertragspartner den Vertrag dergestalt ergänzen, dass der diesem Vertrag zugrundeliegende wirtschaftliche Zweck möglichst weitgehend erreicht wird.

13.3. Die Nichtausübung eines Rechts gemäß diesen Bestimmungen bedeutet nicht unseren Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechts.

13.4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts. Die UN-Übereinkunft über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

13.5. Ausschließlicher Gerichtsstands für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Traunstein. Jeder Vertragspartner bleibt jedoch zur Erhebung einer Klage oder der Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am Sitz bzw. allgemeinen Gerichtsstand des anderen Vertragspartners berechtigt.

13.6. Sie haben die Möglichkeit, den Kaufvertrag in deutscher oder englischer Sprache abzuschließen.

Stand Mai 2019, Änderungen vorbehalten.