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Armin Wachter

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Arbeitszeit berechnen: so geht es schnell und einfach

Der Begriff “Arbeitszeit” ist komplexer als es auf den ersten Blick scheint. Gerade für das Berechnen der eigenen Arbeitszeit ist es aber wichtig zu wissen, welche Zeiten man tatsächlich berücksichtigen muss. Auch dann, wenn Sie nicht selbst rechnen wollen, sondern einen Arbeitszeitrechner verwenden.

Inhaltsverzeichnis

Gesetzliche Definition von Arbeitszeit:

In Österreich ist Arbeitszeit laut § 2 des Arbeitszeitgesetzes (AZG) “[…] die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.”
Im deutschen Arbeitszeitgesetz (ArbZG) findet sich dieselbe Definition (vgl. § 2 ArbZG).

Nicht nur die klassische Anwesenheitszeit im Büro oder bei einem Kunden vor Ort ist daher Arbeitszeit. Auch Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zählen beispielsweise als Arbeitszeit. Dasselbe gilt für Reisezeiten, also für Dienstreisen.

Anders verhält es sich bei der Rufbereitschaft. Diese zählt prinzipiell nicht als Arbeitszeit. Nur wenn Sie tatsächlich einen Arbeitseinsatz haben, wird dieser als Arbeitszeit gezählt.

Beachten Sie auch, dass Arbeitszeit in Bezug auf verschiedene Berufsgruppen zum Teil aufgrund von Sonderregelungen unterschiedlich zu bewerten ist. Die Arbeitszeit einer Ärztin umfasst andere Zeiten wie jene eines Büroangestellten. Im Bedarfsfall ist es auf jeden Fall empfehlenswert sich über die relevanten Bestimmungen etwas genauer zu informieren.

Die tägliche Arbeitszeit

Der Arbeitsvertrag gibt an wie viele Stunden in der Woche zu arbeiten sind. Außerdem sind die Arbeitstage pro Woche – normalerweise eine 5 oder 6 Tage-Woche – ebenfalls im Arbeitsvertrag festgelegt.

Zur Berechnung der täglichen Arbeitszeit dividieren Sie einfach die vereinbarte Wochenarbeitszeit durch die Anzahl der Arbeitstage pro Woche. So erhalten Sie die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit.

Durchschnittliche tägliche Arbeitszeit = Vereinbarte Wochenarbeitszeit in Stunden / Anzahl der Arbeitstage pro Woche

In der Praxis können die täglichen Arbeitszeiten anders aufgeteilt werden. Bei einer 40-Stunden-Woche zum Beispiel Montag bis Donnerstag je 9 Stunden und Freitag  4 Stunden.

Die monatliche Arbeitszeit

Für die monatliche Arbeitszeit muss zuerst die Wochenanzahl pro Monat ermittelt werden, indem die Anzahl der Wochen pro Jahr (52) durch die Anzahl der Monate (12) dividiert wird. Um einen exakten Wert zu erhalten, sind auch die Schaltjahre zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich eine Wochenanzahl von gerundet 4,35. Davon ausgehend errechnet sich die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit wie folgt.

Durchschnittliche monatliche Arbeitsstunden = Vereinbarte Wochenarbeitszeit x Wochenfaktor (4,35)

Haben Sie etwa ein Teilzeitmodell mit 20 Wochenstunden, müssen Sie demzufolge 87 Stunden pro Monat arbeiten (20 x 4,35 = 87).

Die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit kann zur Berechnung des Stundenlohns herangezogen werden.

Monatslohn / monatliche Arbeitszeit = Stundenlohn

Teilzeitjobs

Wenn man über Teilzeitjobs redet, sind meist 50 oder 70 Prozent Jobs gemeint. In diesen Fällen wird die monatliche Stundenzahl mit der angegebenen Prozentzahl (geteilt durch 100) multipliziert.

Stundenzahl = Normale Stundenzahl x Prozentzahl / 100

Hiermit kann auch die wöchentliche Stundenzahl berechnet werden.