
Vertrauensarbeitszeit und Zeiterfassungspflicht: Kein Widerspruch
Vertrauensarbeitszeit und die gesetzliche Pflicht zur Zeiterfassung schließen sich nicht aus. Das Modell bleibt zulässig – es muss lediglich um eine systematische, nachvollziehbare Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ergänzt werden.








