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Armin Wachter

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Arbeitszeiterfassung bei Kleinbetrieben

Arbeitszeiterfassung ist ein Thema, das jede Branche betrifft. Insbesondere kleinere Unternehmen führen oftmals endlose Excel-Listen. Doch heute gibt es Zeiterfassungssysteme für Kleinbetriebe, die sämtliche Verwaltungsprozesse vereinfachen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Kleinbetrieb?

Ein Kleinbetrieb besteht aus maximal zehn Mitarbeitern, die Vollzeit arbeiten.

In Kleinbetriebe übernimmt der Chef häufig die Buchhaltung selbst. Umso wichtiger ist es, dass das passende Arbeitszeiterfassungssystem zuverlässig, einfach und übersichtlich funktioniert. Alle Informationen müssen schnell einsehbar sein und sich in wenigen Minuten auswerten lassen.

Braucht ein Kleinbetrieb ein Zeiterfassungssystem?

Gerade Kleinbetriebe sind auf eine Erfassung der Arbeitszeiten angewiesen. Dazu kommt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Mai 2019, dass die Arbeitnehmer – und damit auch Kleinbetriebe – zu einer Erfassung der Arbeitszeit verpflichtet. Bislang reichte es aus, Überstunden zu dokumentieren, doch das ändert sich mit diesem Urteil. Das Arbeitszeitgesetz schreibt vor, die Stunden zu erfassen, um den Arbeitnehmer nachhaltig zu schützen. Zum einen entsteht ein Nachweis über die erbrachten Stunden, zum anderen führt das zu gesteigerter Transparenz, da jederzeit ersichtlich ist, wie viel gearbeitet wurde. Davon profitieren Arbeitgebende und Arbeitnehmende zugleich.

Welche Vorteile bietet ein digitales Zeiterfassungssystem?

Bei einer Zeiterfassungslösung mit Software für kleine Unternehmen ergeben sich einige Vorteile:

  • Sichere Speicherung der Zeitdaten in der Cloud
  • Einfache Auswertung von Zeitkonten
  • Praktische Weiterverarbeitung für die Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Mobile Nutzung der Zeiterfassung für Kleinbetriebe auf dem Smartphone oder Tablet
  • Orts- und zeitunabhängige Stundenaufzeichnung
  • Kein lästiges Verwalten und Zusammenführen von Stundenzettel Vorlagen

Sicherheit und Datenschutz

Wie die Erfassung erfolgt, ist zunächst egal. Es muss allerdings der Schutz der erfassten Daten gewährleistet sein. Denn es handelt sich dabei um personenbezogene Daten. Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt vor, dass beispielsweise eine Eingabe- sowie Verfügbarkeitskontrolle gegeben sein muss. Dementsprechend hat der Betrieb festzuhalten, wer die Daten eingibt, und sie müssen vor Verlust und Manipulation geschützt sein. Darüber hinaus greifen noch viele andere Regelungen zum Schutz dieser Daten.