Arbeitszeiterfassung im Gesundheitssektor - Arzt und Apotheke
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Armin Wachter

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Arbeitszeiterfassung im Gesundheitssektor für Arzt und Apotheke

Heutzutage wird das Arbeitsleben immer schneller und unregelmäßiger. Die Digitalisierung und die neuen Technologien haben hierbei eine große Rolle gespielt. In vielen Branchen kommt es oft vor, dass die regelmäßigen Arbeitszeiten immer schlechter zu organisieren und die gesetzlichen Arbeitszeiten schwer haltbar sind. Insbesondere im Gesundheitssektor, welcher von Akuteinsätzen, langen Schichten und zusätzlich von Personalmangel geprägt und geplagt ist, kommt es häufig zu Überschreitungen der regelmäßigen Arbeitszeit oder zur Nichteinhaltung von Ruhepausen.

Inhaltsverzeichnis

Das neue Arbeitszeiterfassungsgesetz

Große Sorge für das Gesundheitssektor ist das neue Arbeitszeitgesetz. Am 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung neu bestimmt. Laut der Regelung sollen Unternehmen in den EU-Mitgliedsstaaten ein verlässliches, objektives und zugängliches System zur täglichen Arbeitszeitmessung einführen. Dementsprechend sind die Firmen gefordert, alle Arbeitszeiten, vom Beginn eines Arbeitstags bis zum Ende, inklusive Pausen und Überstunden, exakt nachzuweisen.

Das EuGH-Urteil dient hauptsächlich dem Schutz der Arbeitnehmer. Somit lässt sich sicherstellen, dass zulässige Arbeitszeiten nicht überschritten werden.

Die Pflicht zur Eintragung der Arbeitszeit liegt beim Arbeitgeber. Allerdings kann die Zeiterfassung auch den Arbeitnehmern übertragen werden. In diesem Fall ist der Arbeitgeber ebenfalls dafür verantwortlich, dass alle Arbeitszeitbestimmungen eingehalten werden. Bei Verstoß drohen Strafmaßnahmen, die von Verwarnungen bis

Der Gesundheitssektor

Insbesondere im Gesundheitssektor ist das Ende der Arbeitszeit wegen unabsehbarer Notfälle nicht immer planbar. Dazu kommt noch ein schwer tragbarer Personalmangel, der die Gesundheitsbranche zunehmend betrifft. Die Leistung von unbezahlten Überstunden steht für viele Ärzte und Pflegekräfte daher auf der Tagesordnung. Strengere Regeln bei der Arbeitszeiterfassung führt zu Problemen bei der Dienstplangestaltung wie auch der Bewältigung von Notfällen.

Die Zukunft des Gesundheitssektors

Was sollte zukünftig beachten werden, wenn beispielsweise Notfallpatienten behandelt werden müssen, die medizinischen und pflegerischen Kräfte aber bereits über der gesetzlichen Arbeitszeithöchstgrenzen liegen?

Solche Probleme sind natürlich nicht neu im Krankenhausalltag und das Arbeitszeitgesetz bietet deshalb insbesondere für Notfälle Ausnahmen.

Die Ausnahmen von Dokumentationspflichten und Arbeitszeithöchstgrenzen sind auch laut des EuGH zulässig, „wenn die Dauer der Arbeitszeit aufgrund der besonderen Merkmale der betreffenden Tätigkeit nicht gemessen und/oder vorgegeben wird oder von den Arbeitnehmern selbst festgelegt werden kann“.

Dies bietet sicherlich eine ausreichende Rechtfertigung, um den besonderen Bedürfnissen im Krankenhausalltag nachzukommen. Jedoch darf dieser Ausnahmetatbestand nicht zur Faustregel werden. Die EU-rechtlichen Vorgaben dürfen dadurch nicht unterlaufen werden. Notfälle gehören zum Krankenhausalltag und dürfen kein Einfallstor zur Überschreitung der Arbeitshöchstzeiten bilden. Der Arbeitgeber im Gesundheitswesen muss vielmehr Behandlungen, Operationen und Personal so planen und organisieren, dass die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.