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Heutzutage sind digitale Alternativen der Arbeitszeiterfassung auf dem Vormarsch. Die digitale Erfassung der Arbeitszeit über software- oder webbasierte Zeiterfassungssysteme hat gegenüber der analogen Zeiterfassung einige Vorteile für den Arbeitgeber.
Sie bietet die Erleichterung der Entgeltabrechnung sowie mehr Transparenz und Rechtssicherheit für den Arbeitgeber. Aber nicht nur die Vorteile der elektronischen Zeiterfassung bringen mehrfache Unternehmen dazu ihre alte Zeiterfassung auszutauschen, sondern auch der Europäische Gerichtshof (EuGH). Laut dem 2019 Urteil, sind europäische Unternehmen dazu verpflichtet, anhand von Arbeitszeiterfassungsystemen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren.
Außerdem steht dieses Urteil im Konflikt mit dem digitalen Arbeitsplatzt. Flexibel und ortunabhängiges Arbeiten ist basiert auf einer bestimmten Flexibilität der Unternehmen. Sodass Mitarbeiter, die im Home-Office tätig sind, benachteiligt werden können.
Laut dem Artikel § 26 Abs. 1 BDSG ist es erforderlich, dass die Zeiterfassung zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses verwendet wird. Somit ist die datenschutzrechtliche Gleichgewicht zwischen erforderlichen Daten und nicht erforderlichen Daten bei der Verarbeitung immer zu beachten.
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