Startseite » Arbeitszeitgesetz » Was besagt das Arbeitszeitgesetz?
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Das Arbeitszeitgesetz besagt, dass jeder Arbeitgebende gesetzlich verpflichtet ist, die geleistete Arbeitszeit seiner Mitarbeitern zu dokumentieren. Am 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung neu bestimmt.
Laut der Regelung sollen Unternehmen in den EU-Mitgliedsstaaten ein verlässliches, objektives und zugängliches System zur täglichen Arbeitszeitmessung einführen. Dementsprechend sind die Firmen gefordert, alle Arbeitszeiten, vom Beginn eines Arbeitstags bis zum Ende, inklusive Pausen und Überstunden exakt nachzuweisen.
Das EuGH-Urteil dient hauptsächlich dem Schutz der Arbeitnehmer. Somit lässt sich sicherstellen, dass zulässige Arbeitszeiten nicht überschritten werden.
Die Pflicht zur Eintragung der Arbeitszeit liegt beim Arbeitgeber. Außerdem kann die Zeiterfassung auch den Arbeitnehmern übertragen werden. In diesem Fall ist der Arbeitgeber ebenfalls dafür verantwortlich, dass alle Arbeitszeitbestimmungen eingehalten werden. Bei Verstoß drohen Strafmaßnahmen, die von Verwarnungen bis zu Geldstrafen reichen.
Es gibt keine bestimmte Form der Zeiterfassung. Es ist frei wählbar, ob die Eintragung handschriftlich oder auf elektronischen Wege ablaufen. Diese kann entweder auf Papier oder auf Excel erfolgen. Nachteil bei diesen Formen ist jedoch, dass die Einhaltung diverser Bestimmungen damit händisch überprüft werden muss, was einen entsprechenden Aufwand bedeutet. Falls man eine elektronische Arbeitszeiterfassung verwendet möchte, ist es sinnvoll bereits eine Lösung auszuwählen, wo die Mitarbeiter im Home Office Ihre Arbeitszeit erfassen können. Moderne Systeme zur Arbeitszeiterfassung, wie bei IDENTsmart, bieten neben dem Zeiterfassungs-Terminal auch eine Web,- oder App-Lösung zur Erfassung der Arbeitszeit außerhalb der Firma.
Besonders wichtig für Kunden aus dem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Segment ist, dass Unternehmen, die über kein Zeiterfassungssystem bis jetzt verfügen, sich jetzt eines zulegen müssen. Das wird zu erhöhten bürokratischen Aufwand führen. Außerdem wird Vertrauensarbeitszeit nicht mehr wie bisher möglich sein. Zwar kann die Arbeitszeit weiterhin flexibel gelegt werden, sie muss aber auch dokumentiert werden.