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Interview mit plazz CEO Jürgen Mayer
Das Arbeitzeitgesetz (ArbZG) regelt die Höchstarbeitszeit pro Tag und pro Woche, die entsprechenden Pausenzeiten, sowie die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Der Arbeitgeber ist dementsprechend für die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften verantwortlich. Außerdem muss er auch längere Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter aufzeichnen und diese Nachweise mindestens zwei Jahre lang aufbewahren.