
Zeiterfassung in Deutschland: Was der Beschluss für Arbeitnehmer bedeutet
Mit dem Beschluss vom 13. September hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Verpflichtung zur systematischen Arbeitszeiterfassung entschieden. Folglich sind Arbeitgeber verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer erfasst werden. Falls ein solches System noch nicht existiert, muss es nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) umgesetzt werden.








