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Das Arbeitszeitkonto (Azk) gibt den Umfang der vom Arbeitnehmer tatsächlich geleisteten Arbeitszeit wieder. Es ist ein Instrument, das Arbeitgeber hilft, flexible Arbeitszeitmodelle umsetzen zu können.
Mitarbeiter können damit ihre Über,- oder Fehlstunden später ausgleichen, ohne dass sich das monatliche Entgelt verändert.
Es funktioniert wie ein Sparbuch, statt Geld wird die Arbeitszeit des Mitarbeiters verwaltet. Die Ist-Zeit wird mit der arbeits- oder tarifvertraglich vereinbarten, also der geschuldeten Arbeitszeit, der Soll-Zeit, abgeglichen. Für den Abgleich ist eine zuverlässige und individuelle Messung der geleisteten Arbeit jedes Beschäftigten notwendig. Die Erfassung der geleisteten Arbeitszeit erfolgt über ein Zeiterfassungssystem. Werden die vertraglich vereinbarten Stunden über- oder unterschritten, werden Plusstunden oder Minusstunden aufgebaut. Die Einführung eines Arbeitszeitkontos, insbesondere die Möglichkeit eines negativen Zeitsaldos, bedarf einer entsprechenden Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien.
Arbeitszeitkonten werden in den folgenden Formen unterschieden: Kurzzeitkonten bzw. Jahresarbeitszeitkonten und Langzeitkonten. Um den Beschäftigten je nach Arbeitsumfeld das passende Konto anbieten zu können, greifen Betriebe häufig auf Mischformen und Verknüpfungen von Zeitkontenmodellen zurück.
Diese Form dient der Flexibilisierung von Arbeitszeiten an einem Tag, einer Woche, einem Monat oder dem Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszyklen. Zu diesen Kurzzeitkonten zählen beispielsweise
Der Zeitraum für den Ausgleich kann individuell definiert werden, sollte aber innerhalb eines Jahres erfolgen.
In diesem Fall können Arbeitsstunden für eine Freistellungsphase angespart werden.
Zum Beispiel für ein Sabbatical oder eine Altersteilzeit. Die geleistete Arbeitszeit wird in einem besonderen Wertguthaben angesammelt und zu einem späteren Zeitpunkt zur kurz-, mittel- oder sogar längerfristigen Abwesenheit von der Arbeit eingesetzt. Damit besteht die Möglichkeit einer Insolvenzsicherung der geleisteten Arbeitszeit oder anderer Entgeltbestandteile.
Unter diese Definition fallen nur Arbeitszeitvereinbarungen, die nicht das Ziel der flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder den Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen aufgrund tariflicher oder betrieblicher Ausgleichszeiträume zum Inhalt haben.
Es lohnt sich insbesondere für Unternehmen, die ihren Mitarbeitern folgende Arbeits- bzw. Arbeitszeitmodelle anbieten:
Arbeitszeitkonten müssen zudem den Regelungen zur flexiblen Arbeitszeit sowie den Regelungen zum Mindestlohn (festgehalten im Mindestlohngesetzes, MiLoG) und des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) entsprechen.
Im Arbeitsvertrag sollte für den Ausgleich des Zeitkontos zumindest der maximal zulässige Zeitraum explizit aufgeführt sein – dadurch wird der Arbeitgeber dem Transparenzgebot für arbeitsvertragliche Formularklauseln gerecht. In der Praxis werden Arbeitszeitkonten meistens durch Betriebsvereinbarungen festgelegt, da der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat.
Folgende Punkte können in der Betriebsvereinbarung aufgeführt sein:
In den Tarifverträgen sind meist Rahmenbedingungen in Bezug auf die flexible Verteilung der regelmäßig zu erbringenden Arbeitszeit enthalten. Dabei erfolgt im Arbeitsvertrag ein Verweis auf tarifvertragliche Bestimmungen und darauf, dass diese Bestandteile der tarifvertraglichen Bestimmungen sind.
Arbeitgeber, die tarifgebunden oder arbeitsvertraglich an einen Tarifvertrag angelehnt sind, können meist auf eine eigene Zeitkontenregelung im Arbeitsvertrag verzichten.
Software-Lösung: Online und Mobile
Eine Software-Lösung zur Zeiterfassung online ist am flexibelsten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ihre Mitarbeiter können ihre Arbeitszeiten online über einen Computer oder ein Smartphone minutengenau erfassen – egal, wo sie gerade sind. Sie können ihr Arbeitszeitkonto selbst einsehen und so eigenverantwortlich ihre Arbeitszeit planen.