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Armin Wachter

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Maximale Arbeitszeit und häufige Unklarheiten

Die Arbeitszeitregeln sind ein sehr umstrittenes Thema in der Arbeitswelt. Die maximale Arbeitszeit ist den meisten Arbeitnehmern bekannt. Grundsatz ist, dass die Gesamtarbeitszeit inklusive Überstunden am Tag zehn Stunden nicht überschreiten darf (§ 3 ArbZG). Pro Arbeitswoche mit sechs Werktagen sind daher 60 Stunden das Maximum. Aber wer ist verantwortlich für die Einhaltung der maximalen Arbeitszeit?

Laut § 22 ArbZG ist der Arbeitgeber verantwortlich für die Einhaltung der maximalen Arbeitszeit und haftet bei Verstößen. Der Zweck der Arbeitszeitvorschriften besteht neben dem Schutz der Arbeitnehmer auch in der Förderung des Beschäftigungsniveaus durch Arbeitszeitflexibilisierung. Mit dem EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung von 2019 müssen Arbeitgeber zukünftig ein objektives, verlässliches und zugängliches Zeiterfassungssystem implementieren, das die Arbeitszeit jedes Mitarbeiters misst. In vielen Branchen wie Bau- oder Gaststättengewerbe muss den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit bereits erfasst werden. Für Minijobber gilt die Aufzeichnungspflicht schon immer. Ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz kann mit Geldbußen von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Es gibt oft Unklarheiten und Missverständnisse, was die maximalen zulässigen Arbeitszeiten betrifft. Viele Fehler passieren häufig schon vor dem ersten Arbeitstag. Was sind die wichtigsten Punkte, auf die Arbeitgeber beziehungsweise Arbeitnehmer achten müssen?