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Armin Wachter

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Strengere Zeiterfassungspflichten in der neuen Minijob-Reform

Der deutsche Arbeitsminister Hubertus Heil hat in seinem neuen Gesetz für die Minijob-Reform strengere Zeiterfassungsregeln angekündigt. Elf Branchen und Millionen von Beschäftigten sollen davon betroffen sein.

Inhaltsverzeichnis

Neue Zeiterfassungsregeln

Ab dem 1. Oktober 2022 es ist vorgesehen, dass die Verdienstschwelle für geringfügige Beschäftigungen von 450 Euro auf 520 Euro erhöht wird. Von der Erhöhung der Verdienst-Obergrenze sollen insbesondere Minijobber profitieren. Jedoch wurde im entsprechenden Gesetzentwurf ein weiteres Vorhaben umgesetzt, welches Proteste erregt.

Künftig sollen für Arbeitgeber in den elf im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgeführten Branchen strengere Regeln gelten. Arbeitsminister Heil will diese Arbeitgeber dazu verpflichten Arbeitsbeginn, -ende und -dauer „jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher aufzuzeichnen“ und diese Daten zu speichern. Insbesondere werden davon Branchen wie das Bau- und Gastgewerbe, Gebäudereinigungsfirmen, sowie Wach- und Sicherheitsdienste betroffen sein. Bisher sind Arbeitgeber verpflichtet die Arbeitszeit der Beschäftigten innerhalb von sieben Tagen aufzuzeichnen, was auch in Papierform möglich ist.

Eine solche Reform regt viel Widerspruch in den betroffenen Branchen. Viele meinen, dass eine Digitalisierung der Arbeitszeit faktisch nicht umsetzbar ist. Täglich arbeiten rund 700.000 Mitarbeiter in mehr als 100.000 Objekten in diesen Branchen. Es ist nicht zu erwarten, dass alle Kunden eigene Zeiterfassungsterminals installieren werden.

Das Arbeitsministerium rechtfertigt die lückenlose digitale Erfassung der Arbeitszeiten unter anderem mit dem Ziel, Manipulationen bei der Berechnung des Mindestlohns abzuwehren. Außerdem könnte Heil mit dem geplanten Schritt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zumindest in einigen Branchen umsetzen.

Das EuGH Urteil

Am 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung neu festgelegt. Laut der Regelung sollen Unternehmen in den EU-Mitgliedsstaaten ein verlässliches, objektives und zugängliches System zur täglichen Arbeitszeitmessung einführen. Dementsprechend sind die Firmen gefordert, alle Arbeitszeiten, vom Beginn eines Arbeitstags bis zum Ende, inklusive Pausen und Überstunden, exakt nachzuweisen. Das EuGH-Urteil dient hauptsächlich dem Schutz der Arbeitnehmer. Somit lässt sich sicherstellen, dass zulässige Arbeitszeiten nicht überschritten werden.

Laut Beate Müller-Gemmeke, die Berichterstatterin der Grünen-Bundestagsfraktion für die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist, ist „eine Arbeitszeiterfassung wichtig, damit jede Stunde Arbeit auch tatsächlich bezahlt wird“.

Außerdem ist sie die Meinung, dass „in Zeiten der Digitalisierung die elektronische Zeiterfassung das normale Instrument dafür (ist)“. So sollte die Zeiterfassungsdokumentation überhaupt kein Problem sein.

Jedoch wäre die Einführung von neuen Dokumentationspflichten erklärungsbedürftig. Abläufe und Regeln sollen vereinfacht werden und Unternehmerinnen und Unternehmern sollen mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben bekommen.