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Armin Wachter

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Überstunden im Homeoffice

Aufgrund der aktuellen Pandemie befinden sich viele Arbeitnehmer im Homeoffice. Im Büro oder im Betrieb erfolgt die Erfassung der Arbeitszeiten, sofern keine Vertrauensarbeitszeit vereinbart ist, in der Regel über ein Zeiterfassungssystem. Anfallende Überstunden werden automatisch dem Zeitkonto des Mitarbeiters gutgeschrieben.

Bei Arbeitnehmern hingegen, die im Homeoffice arbeiten, wird die konkrete Arbeitszeit häufig nicht erfasst. Dem Zeitkonto wird lediglich die vertraglich vereinbarte Soll-Arbeitszeit gutgeschrieben.

Die Covid-19 Pandemie sorgt in vielen Unternehmen für einen Ausnahmezustand, in dem Flexibilität gefragt ist. Jedoch arbeiten viele Arbeitnehmer im Homeoffice mehr als üblich.

Heutzutage sind Unternehmen verpflichtet, Überstunden zu dokumentieren. Häufig ist es jedoch nicht klar, wie viele Stunden ein Arbeitnehmer wann arbeiten und ob dies mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben übereinstimmt. Der Europäische Gerichtshof hat 2019 entschieden, dass Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer erfassen müssen. Die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten haben dies in nationales Recht umzusetzen.

Arten von Überstunden

Transitorische Überstunden

Laut dem Artikel § 26 Abs. 1 BDSG ist es erforderlich, dass die Zeiterfassung zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses verwendet wird. Somit ist die datenschutzrechtliche Gleichgewicht zwischen erforderlichen Daten und nicht erforderlichen Daten bei der Verarbeitung immer zu beachten.

Bezahlte Überstunden

Laut dem Artikel § 26 Abs. 1 BDSG ist es erforderlich, dass die Zeiterfassung zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses verwendet wird. Somit ist die datenschutzrechtliche Gleichgewicht zwischen erforderlichen Daten und nicht erforderlichen Daten bei der Verarbeitung immer zu beachten.

Unbezahlte Überstunden

Laut dem Artikel § 26 Abs. 1 BDSG ist es erforderlich, dass die Zeiterfassung zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses verwendet wird. Somit ist die datenschutzrechtliche Gleichgewicht zwischen erforderlichen Daten und nicht erforderlichen Daten bei der Verarbeitung immer zu beachten.

Müssen Überstunden geleistet werden?

Es ist immer abhängig von Arbeitsvertrag ob Überstunden geleistet werden müssen oder nicht. Fehlt eine Regelung zu Überstunden, muss der Beschäftigte grundsätzlich keine Mehrarbeit leisten, wie die DGB Rechtsschutz GmbH informiert.

Jedoch gibt es Ausnahmen. Überstunden dürfen in einem unvorhersehbaren Notfall angeordnet werden. Im Fall der Coronakrise sind Überstunden zu leisten, wenn eine Coranvirus-bedingt Unterbesetzung im Betrieb besteht.

Falls ein Arbeitnehmer Überstunden ablehnt, können Abmahnung oder Kündigung drohen. Laut der DGB Rechtsschutz ist „im Zweifelsfall zu empfehlen, die angeordneten Überstunden zunächst zu leisten, wenn es für eine gerichtliche Klärung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu spät ist“.

Wie viele Überstunden kann man maximal leisten?

Laut §3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Wird die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit überschritten, leistet der Arbeitnehmer grundsätzlich Überstunden. Fallweise dürfen bis zu 10 Stunden pro Tag gearbeitet werden – dauerhaft im Sechsmonatsschnitt bzw. in einem Zeitraum von 24 Wochen darf die durchschnittlich geleistete tägliche Arbeitszeit nicht über 8 Stunden liegen.