DAX-Konzerne
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Armin Wachter

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Viele Dax-Konzerne verzichten auf vollständige Arbeitszeiterfassung

Viele Dax-Konzerne verzichten nach wie vor auf eine vollständige Arbeitszeiterfassung, obwohl das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 13. September 2022 entschieden hat, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind.

Inhaltsverzeichnis

31 von 40 im Dax notierten Unternehmen

Eine Umfrage der WirtschaftsWoche unter 31 der 40 im Dax notierten Unternehmen zeigt, dass lediglich vier Konzerne (Adidas, Henkel, Infineon, Symrise) die Arbeitszeiten im ganzen Unternehmen protokollieren, während bei den übrigen Unternehmen nur ausgewählte Teile der Belegschaft erfasst werden. Unternehmen wie SAP, BMW, Merck oder Volkswagen haben bislang noch kein entsprechendes System implementiert.

BAG Urteil

Das BAG-Urteil vom September 2022 besagt eindeutig, dass alle Arbeitgeber in Deutschland ab sofort und ohne Übergangsfrist dazu verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzuführen, einschließlich Überstunden und Pausenzeiten. Eine bloße Erfassung von Überstunden oder ein Schicht- oder Dienstplan genügen nicht mehr. Es müssen Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeiten in der gesamten Belegschaft protokolliert und kontrolliert werden.

Bundesministerium klärt Details

Ob leitende Angestellte und Vertrauensarbeitszeiten von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ausgenommen werden, ist derzeit noch unklar. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein konkretes Gesetz erarbeiten, um diese und andere Detailfragen zu klären.