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Armin Wachter

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Welche Strafen drohen beim Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz?

Das Arbeitzeitgesetz (ArbZG) regelt die Höchstarbeitszeit pro Tag und pro Woche, die entsprechenden Pausenzeiten, sowie die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Der Arbeitgeber ist dementsprechend für die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften verantwortlich. Außerdem muss er auch längere Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter aufzeichnen und diese Nachweise mindestens zwei Jahre lang aufbewahren.

Inhaltsverzeichnis

Entscheidung Europäischer Gerichtshof

Am 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung neu bestimmt. Laut der Regelung sollen Unternehmen in den EU-Mitgliedsstaaten ein verlässliches, objektives und zugängliches System zur täglichen Arbeitszeitmessung einführen. Dementsprechend sind die Firmen gefordert, alle Arbeitszeiten vom Beginn eines Arbeitstags bis zum Ende, inklusive Pausen und Überstunden, exakt nachzuweisen. Das EuGH-Urteil dient hauptsächlich dem Schutz der Arbeitnehmer. Somit lässt sich sicherstellen, dass zulässige Arbeitszeiten nicht überschritten werden.

Leistet sich der Arbeitgeber einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, können teilweise hohe Bußgelder auf ihn zukommen.

Welche Konsequenzen kann ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz haben?

22 ArbZGbefasst sich mit den Bußgeldvorschriften, die zum Tragen kommen, wenn Arbeitgeber gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen.

Ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz kann gemäß §22 Abs. 2 mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000 Euro sanktioniert werden. Dabei spielt es jedoch stets eine Rolle, wie schwerwiegend der Verstoß war und welche Umstände vorlagen. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen und im Wiederholungsfall können sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr gegen Geschäftsführer verhängt werden.

Ordnungswidriges Verhalten ist, wenn der Arbeitgeber…

  • einen Mitarbeiter über die zulässige Arbeitszeit hinausbeschäftigt,
  • die vorgeschriebenen Pausennicht, nicht lang genug oder nicht rechtzeitig gewährt,
  • die Mindestruhezeit nicht gewährtoder bei einer Verkürzung der Ruhezeit nicht oder nicht rechtzeitig durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit für einen Ausgleich sorgt,
  • einen Mitarbeiter entgegen den Vorschriften an Sonn- oder Feiertagen beschäftigt,
  • nicht dafür Sorge trägt, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfreibleiben,
  • Rechtsvorschriften, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungennicht auslegt oder aushängt,
  • sich einer Anordnung der zuständigen Aufsichtsbehördewidersetzt oder
  • der Aufsichtsbehörde denZutritt zum Betrieb 

     

Wer kontrolliert, ob Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz vorliegen?

Die Aufsichtsbehörden der Länder kontrollieren, ob die Vorschriften aus dem Arbeitszeitgesetz eingehalten werden. Sie haben unter anderem das Recht, den Betrieb während der Arbeitszeit in Augenschein zu nehmen und Auskunft über geleistete Arbeitszeiten zu verlangen.

Können Sie einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz anonym melden?

Den Verstoß melden Sie als Beschäftigter entweder beim Betriebsrat (wenn vorhanden) oder direkt bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Häufig funktioniert dies auch anonym.

Vergangene Verstöße von Arbeitnehmern gegen das Arbeitszeitgesetz

Am 19. Mai 2020 entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg, dass ein Arbeitnehmer bei zwei Arbeitsverhältnissen damit rechnen muss, dass der zuletzt geschlossene Arbeitsvertrag nichtig ist, wenn die maximale Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche nicht eingehalten wird.

Aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2018 geht hervor, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, wenn der betroffene Arbeitnehmer über Jahre hinweg Überstunden vorsätzlich falsch dokumentiert hat (Arbeitszeitbetrug). In einer solchen Situation braucht es im Vorfeld keine Abmahnung.