Beschluss zur Arbeitszeiterfassung
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Armin Wachter

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Zeiterfassung in Deutschland: Was der Beschluss für Arbeitnehmer bedeutet

Mit dem Beschluss vom 13. September hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Verpflichtung zur systematischen Arbeitszeiterfassung entschieden. Folglich sind Arbeitgeber verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer erfasst werden. Falls ein solches System noch nicht existiert, muss es nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) umgesetzt werden.

Inhaltsverzeichnis

Warum ist Arbeitszeiterfassung wichtig?

Obwohl der Europäische Gerichtshof schon im Jahr 2019 ein Urteil zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung fällte, ließ die Umwandlung in deutsches Recht bisher auf sich warten. Der kürzlich gefallene Rechtsspruch könnte daher enorme Auswirkungen auf alle Beteiligten am deutschen Arbeitsmarkt haben.

Die Aufzeichnung von Arbeitszeiten bietet zahlreiche Vorteile für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber. Mitarbeiter erhalten jederzeit transparente Einsicht auf die geleisteten Arbeitsstunden und können somit besser planen und Überstunden vermeiden. Die Einhaltung der vereinbarten Arbeitszeit stellt zudem ausreichende Ruhezeiten sicher und beugt demnach Überbelastungen und Burn-Outs vor.

Doch auch für die Arbeitgeber entsteht durch geregelte Arbeitszeitaufzeichnung ein Gewinn. So behält die Geschäftsführung einen besseren Überblick über die geleisteten Arbeitsstunden und die interne Ressourcenverteilung kann optimal gesteuert werden. Darüber hinaus ist die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen gewährleistet und Arbeitgeber befinden sich rechtlich immer auf der sicheren Seite.

All diese Punkte verdeutlichen, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung sinnvoll ist, da sowohl Arbeitgeber und -nehmer davon profitieren können.

Was bedeutet dieser Beschluss für Arbeitnehmer?

Dieser Beschluss wurde nicht erwartet, da es in dem eigentlichen Verfahren um die Befugnisse von Betriebsräten ging. Es ist ein Beschluss, der nahezu alle überrascht hat: Arbeitsrechtler, Arbeitgeber und Beschäftigte, insbesondere die Bundesregierung.

Nun sind viele Fragen offen. Es fehlen aber Gesetze, die regeln, wie genau diese Pflicht aussehen soll. Die Frage ist beispielsweise, wie Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit dokumentieren sollen. Und wann beginnt eigentlich die Arbeitszeit. Ebenso offen ist, wie die Erfassung kontrolliert werden soll und welche Sanktionen es bei Verstößen gibt.

Auf der einen Seite werden viele Arbeitnehmer ohne gesetzliche Konkretisierung überfordert. In Kreativbranchen arbeiten viele Personen flexibel. Eine ausnahmslose verpflichtende Arbeitszeiterfassung für alle Angestellten würde bedeuten, dass solche Vertrauensarbeitszeitmodelle sich kaum aufrechterhalten ließen, da sie Höchstgrenzen verletzen würden. Das Bundesarbeitsministerium ist nun dazu aufgerufen, Klarheit zu schaffen.

Auf der anderen Seite wird dieser Beschluss in gewerkschaftlichen Kreisen positiv gesehen. Nur so könne die Anzahl der geleisteten Überstunden kontrolliert und dann verpflichtend ausgeglichen werden.