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Armin Wachter

Armin Wachter

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Zeiterfassungsregelungen bei Homeoffice

Der Begriff Homeoffice ist aus dem Sprachgebrauch der heutigen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Homeoffice ist schon länger im Trend, immer mehr Firmen werben auch bei Jobanzeigen mit der Möglichkeit für Homeoffice. Insbesondere durch die COVID-19 Pandemie wurde Homeoffice zu einem sehr bedeutendem Thema. In Lockdownzeiten war es die einzige Möglichkeit für Firmen, die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und gleichzeitig den Betrieb aufrechterhalten zu können.

Inhaltsverzeichnis

Neue Regelungen in Deutschland

In Deutschland gilt momentan die Homeoffice-Pflicht (Infektionsschutzgesetzes §28b): Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

Neue Regelungen in Österreich

Am 26.01.2021 hat die österreichische Regierung mit den Sozialpartnern eine Einigung für neue Homeoffice Regelungen erzielt. Homeoffice ist auch weiterhin nicht verpflichtend und bleibt Vereinbarungssache, es gibt aber Vergünstigungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Home Office. Die neuen Maßnahmen sind nicht befristet und sollen nach der Pandemie weiter in Kraft bleiben.

Neue Regelungen in der Schweiz

Ab 18.01.2021 gilt eine Homeoffice-Pflicht für alle, denen es möglich ist im Homeoffice zu arbeiten. Im Gegensatz zum ersten Lockdown gibt es keine Entschädigung für die Arbeitnehmer – zum Beispiel für Strom oder Internet – aber Arbeitgeber sind verpflichtet alle notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Erbringung der Arbeitsleistung notwendig sind.

Meistgestellten Fragen rund ums Homeoffice

1. Muss man trotzdem im Homeoffice arbeiten wenn man in Quarantäne ist?

Für viele stellt sich die Frage, was passiert, wenn man mit jemandem Kontakt hatte, der mit Covid-19 infiziert ist und man selbst in Quarantäne muss. Ist dann im Homeoffice zu arbeiten? Wenn Sie Ihre benötigten Arbeitsmittel bei sich zu Hause haben und keine Krankheitssymptome aufweisen, dann ja. Sie müssen im Homeoffice ganz normal weiterarbeiten. Das gilt sowohl in Deutschland als auch in Österreich.

2. Wann kann ich in Deutschland und Österreich von zu Hause arbeiten?

Eigentlich würde man meinen, das geht ja ganz einfach, ich spare dem Arbeitgeber ja sogar Platz, wenn ich im Homeoffice arbeite. Ganz so einfach ist es aber nicht, denn der Arbeitgeber ist an diverse rechtliche Bestimmungen gebunden.

Um als Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten zu können bedarf es einer Zusatzvereinbarung zum regulären Arbeitsvertrag. Darin müssen verschiedene Themen geregelt werden. Eine sehr wesentliche Anforderung ist, die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen auch im Homeoffice sicherzustellen. Eine weitere Bestimmung wäre, dass z.B. die Arbeitszeit erfasst werden muss. Ebenso muss geregelt sein, welche Arbeitsmittel bereitgestellt werden, ob diese privat genutzt werden dürfen oder wer z.B. Strom und Internet bezahlt.

Wichtig ist auch zu regeln, ob der Mitarbeiter jederzeit selbst Homeoffice machen kann, oder ob dies für jeden Fall – z.B. per Antrag – zu genehmigen ist.

Aus Sicht der Arbeitnehmer ist es nicht erlaubt aus Angst vor Ansteckung einfach zu Hause zu bleiben.

3. Muss ich bei Homeoffice in Deutschland die Arbeitszeiten erfassen?

Es ist wichtig zu wissen, dass auch im Homeoffice dieselben gesetzlichen Regelungen zur Zeiterfassung gelten wie im Büro.

In Deutschland gibt es bisher keine grundsätzliche Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeit. Erst bei Überschreitung der maximalen werktäglichen Arbeitszeit von 8 Stunden kommt derzeit die Aufzeichnungspflicht zum Tragen, auch im Homeoffice. Ferner gelten im Homeoffice dieselben Bestimmungen hinsichtlich Ruhepausen und Höchstgrenzen der Arbeitszeit.

Aus den Aufzeichnungen muss in jedem Fall der zeitliche Umfang der Überschreitung der Höchstgrenze von 8 Stunden werktäglicher Arbeitszeit hervorgehen.

4. Muss ich bei Home Office in Österreich meine Arbeitszeiten erfassen?

Wichtig ist: Im Home Office gelten dieselben Pflichten zur Aufzeichnung der Arbeitszeit wie im Büro. In Österreich ist zwar grundsätzlich der Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichtet, er kann diese Verpflichtung jedoch seinen Arbeitnehmern übertragen. Auch im Home Office müssen alle Arbeitszeitbestimmungen eingehalten werden. So müssen aus den Aufzeichnungen die Tages- und Wochenarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten hervorgehen.

5. Wie muss ich meine Arbeitszeit in Deutschland und Österreich erfassen?

Es gibt keine bestimmte Form der Zeiterfassung. Ob die Aufzeichnung handschriftlich oder auf elektronischem Wege erfolgt ist grundsätzlich also frei wählbar. Diese kann damit auch auf Papier oder in Excel erfolgen. Nachteil bei diesen Formen ist jedoch, dass die Einhaltung diverser Bestimmungen händisch überprüft werden muss. Des Weiteren müssen die Daten zur Lohnverrechnung erst noch digitalisiert werden, was einen entsprechenden Aufwand bedeutet.

Falls man daher in der Firma eine elektronische Arbeitszeiterfassung verwendet oder einführen möchte, so ist es sinnvoll hier bereits eine Lösung auszuwählen, mittels derer die Mitarbeiter auch im Homeoffice Ihre Arbeitszeit erfassen können. Moderne Systeme zur Arbeitszeiterfassung bieten daher neben dem alt bekannten Zeiterfassungs-Terminal zumindest auch eine Web- und/oder App-Lösung zur Erfassung der Arbeitszeit außerhalb der Firma.