
Kann der Betriebsrat die Einführung einer Arbeitszeiterfassung erzwingen?
Der Betriebsrat ist die gewählte Vertretung der Arbeitnehmer und setzt sich daher in seiner Rolle für deren Interessen ein. Als Arbeitnehmervertretung verfügt der Betriebsrat somit über bestimmte Mitbestimmungs-, Beratungs- und Informationsrechte.

