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Einfache Arbeitszeiterfassung im Handel
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Armin Wachter

Sales & Support

Einfache und nutzerfreundliche Arbeitszeiterfassung im Handel

In der professionellen Dienstleistungsbranche sind Zeit-, Kosten- und Ressourcendaten wichtige Indikatoren, um effizienter zu wirtschaften und Geld zu sparen. Ein Zeiterfassungssystem muss somit effizient, exakt und flexibel sein. Besonders im Handel, wo die Arbeitszeiten oft an verschiedenen Standorten erfasst werden, was schnell unübersichtlich werden kann.

Inhaltsverzeichnis

Mit einer digitalen Zeiterfassungslösung lässt sich der Erfolg der aktuellen Geschäftstätigkeit ganz einfach messen. Alle Daten werden in Echtzeit übertragen, im Büro als auch unterwegs am Smartphone. So wird für mehr Transparenz gesorgt. Zudem kann man überall auf die erfassten Daten zugreifen.

Vorteile eines Zeiterfassungssystems im Handel

Einfache und nutzerfreundliche Erfassung von Arbeitszeiten

Durch ein Zeiterfassungsterminal kann man einfach und intuitiv die Arbeitszeiten aller Mitarbeiter erfassen. Das Terminal kann im Unternehmen eingesetzt werden, sodass Mitarbeiter sich unkompliziert und schnell mittels RFID/NFC-Chip am Terminal in der Filiale einloggen können. Neben Kommen, Gehen und Pausen können auch andere Abwesenheitszeiten oder die Zeit für bestimmte Aufgaben erfasst werden.

Alle Standorte und Mitarbeiter im Überblick

Man kann die verschiedenen Standorte leicht und zentral unter Kontrolle behalten. Die Informationen aller Mitarbeiter und Standorte sind zentral im System ersichtlich und man hat Zugriff auf die Daten der gesamten Belegschaft. Trotz unterschiedlicher Standorte kann man die Mitarbeiter und alle Daten in einem einzigen System verwalten. 

Ein umfangreiches Rechte- und Rollenkonzept unterstützt die effiziente Administration und den geregelten Zugriff auf das System. Dabei ist definiert, wer zum Beispiel Einsicht in welche Zeitbuchungen hat und wer welche Urlaubsanträge annehmen bzw. ablehnen darf.

Reduzierung des Verwaltungsaufwands

Die Verwaltungsaufwand wird durch automatische Stundenabrechnung deutlich minimiert. Man verwaltet die Arbeitszeitmodelle und Vorgaben und erstellt die Stundenabrechnung mit Hilfe der Software.
Eine Zeiterfassungssoftware für den Handel hilft, Verwaltungsaufgaben effizienter zu erledigen. Beispielsweise wird die Arbeitszeit mit nur einem Klick erfasst und die Stundenabrechnung wertet alle gebuchten Anwesenheitszeiten unter Berücksichtigung von Feiertagen, Urlaub und Krankenstand aus. Über die integrierten Arbeitszeitmodelle können diverse Regelungen zu regulären Arbeitszeiten, Überstunden, Zuschlagssätzen und Kernzeiten abgebildet und verwaltet werden. Somit werden fehleranfällige schriftliche Aufzeichnungen oder unübersichtliche Excel-Listen vermieden. Alle Daten sind jederzeit verfügbar, können exportiert oder über Schnittstellen direkt an weitere Systeme übertragen werden.

Urlaub und Abwesenheit online verwalten

Man vereinfacht sich die Verwaltung von Urlaub und Abwesenheit. Die Mitarbeiter erfassen alle Abwesenheitszeiten mit wenigen Klicks. Der aktuelle Urlaubssaldo wird automatisch angezeigt. Zudem stellen die Mitarbeiter Anträge auf Urlaub und Abwesenheit unkompliziert digital. Mit Hilfe von Workflows zur Freigabe bearbeitet man diese rasch und unkompliziert. Mit dem länderspezifischen Feiertagskalender berücksichtigt man zudem alle gesetzlichen Feiertage.

DSGVO-konforme Zeiterfassungssysteme

Gesetzeskonforme Arbeitszeiterfassung für den Handel ist sehr wichtig. Aus den erfassten Arbeitszeiten werden automatisch Stundenzettel für alle Beschäftigten erstellt. Dabei werden die genauen Arbeitsstunden, Pausen und Überstunden erfasst und auf gesetzliche Vorgaben geprüft.

Auch die Abwesenheiten der Beschäftigten werden dokumentiert. Für die Urlaubsverwaltung kann jeder Benutzer seine eingetragenen Abwesenheiten über den Urlaubskalender einsehen oder direkt einen neuen Urlaubs- bzw. Abwesenheitsantrag stellen. Dieser muss nur noch mit einem Klick genehmigt werden. Zusätzlich kann auch jederzeit der bestehende Urlaubsanspruch einsehen werden. Dieser wird auf Basis des hinterlegten Arbeitsvertrages berechnet.