Pausenzeit erfassen
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Armin Wachter

Sales & Support

Ist es für Arbeitgeber verpflichtend, Pausenregelungen korrekt zu erfassen?

Arbeitszeiten fallen unter die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers. Pausen müssen nach bestimmten Arbeitszeiten gewährleistet sein. Ein bekanntes Beispiel sind Berufskraftfahrer, die sich an festgelegte Fahrzeiten halten müssen, die sogar durch den elektronischen Fahrtenschreiber überwacht werden. Ähnlich wie bei den Fahrzeiten gibt es auch für alle Angestellten eine Mindestpausenregelung: Mindestens alle sechs Stunden muss eine halbe Stunde Pause eingelegt werden. Je nach Berufsstand gelten jedoch strengere Regelungen, wie beispielsweise im Baugewerbe.

Meine Mitarbeiter dokumentieren doch bereits ihre Arbeitszeit?

In der Praxis ist damit bereits ein Teil der Aufgabe erledigt – aber oft nicht der entscheidende. Viele manuelle Zeiterfassungen (z.B. Excel-Listen oder handschriftliche Zettel) erfassen oft nur die Gesamtdauer der Anwesenheit, nicht aber, wann genau Pausen gemacht wurden. Seit dem EuGH-Urteil von 2019 zur Arbeitszeiterfassung ist jedoch klar, dass ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ gefordert ist, um Verstöße gegen Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen nachvollziehbar zu machen. Wenn Mitarbeiter zwar 8 Stunden stempeln, aber nicht klar ist, ob diese am Stück oder mit der gesetzlichen 30Minuten-Unterbrechung geleistet wurden, ist die Dokumentation lückenhaft. Der Arbeitgeber hat hier eine Holpflicht, die korrekte Pauseneinhaltung nachzuweisen.

Wie kann ich Pausen innerhalb von TimeRecording umsetzten?

Die korrekte Pausenerfassung muss nicht kompliziert sein. Mit der richtigen Software-Unterstützung lässt sich die Sorgfaltspflicht einfach erfüllen.

Mitarbeiter sollten natürlich erst einmal ihre Pausen selbständig stempeln. Das ist der sauberste Weg. Bei Pausenbeginn wird die Arbeitszeit beendet („Pause“ oder „Abwesend“) und bei Pausenende wieder begonnen. Dies fördert die Transparenz und Eigenverantwortung. Zusätzlich bietet TimeRecording die Möglichkeit, verschiedene Automatisierungen zu verwenden, um die Sorgfaltspflicht sicherzustellen, selbst wenn Mitarbeiter das Stempeln der Pause vergessen:

  1. Variable Pausen: Sie definieren im Arbeitszeitmodell Regeln (z.B.: „Nach 6 Stunden Anwesenheit automatisch 30 Minuten Pause abziehen, falls weniger gebucht wurde“). Das System sorgt im Hintergrund dafür, dass die gesetzliche Mindestpause im Zeitkonto dokumentiert ist.
  2. Feste Pausen: Für Branchen mit festen Arbeitszeiten (z.B. Produktion, Einzelhandel) können Sie konkrete Uhrzeiten hinterlegen (z.B. 12:00 bis 12:30 Uhr). Diese Zeiten werden im System automatisch als Pause verbucht.

Diese Automatisierungen fördern außerdem das Bewusstsein der Mitarbeiter für die Vorteile der Einhaltung gesetzlicher Pausen, da sie erkennen, dass es keine persönlichen Vorteile bietet, diese zu überspringen. So werden die Mitarbeiter dazu angeregt, ihre Einhaltung selbst in die Hand zu nehmen.

Einige Beispiel aus der Praxis?

  1. Pflege & Gesundheitswesen (Schichtbetrieb)
    In der Pflege sind 12-Stunden-Schichten oder kurzfristige Einspringer keine Seltenheit. Hier ist die Einhaltung der 11-stündigen Ruhezeit und der gestaffelten Pausen (45 Min. ab 9 Std.) kritisch, esonders da die einzelnen Angestellten zusätzlich mit teilweise hohem terminlichen Druck zu kämpfen haben. ➜ Automatische Pausen von 45 min nach 9 Stunden. Manuelle Fälle prüfen in denen die automatischen Pausen angewendet wurden. Zusätzlich mit der Abwesenheitsverwaltung von TimeRecording personelle Engpässe vermeiden.
  2. Baugewerbe & Handwerk (Einsatz vor Ort)
    Mitarbeiter sind auf verschiedenen Baustellen unterwegs. Feste Pausenzeiten sind schwierig, da kritische Aufgaben zu erledigen sind oder das Wetter umschlägt. ➜ Leitende Angestellte überprüfen mithilfe ihrer Smartphones, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen eingehalten wurden, und ordnen bei Bedarf eine Pause an.
  3. Einzelhandel (Feste Besetzungszeiten)
    Angestellte wollen die Arbeit verführt verlassen oder unausgesprochen Überstunden aufbauen in dem Pausen verkürzt werden. ➜ Im Arbeitszeitmodell können für jede Schicht festgelegte Pausenfenster definiert werden (z. B. zwischen 12:00 und 14:00 Uhr). Dadurch wird eine korrekte Erfassung der Arbeitszeit gewährleistet.

Fazit

Die korrekte Erfassung von Pausen ist keine lästige bürokratische Pflicht, sondern eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zum Schutz seiner Mitarbeiter. Darüber hinaus steigern Pausen die Produktivität und sind für die Berechnung der Arbeitszeit unerlässlich.

Ein modernes Zeiterfassungssystem wie TimeRecording bietet die notwendige Objektivität, Automatisierung und Revisionssicherheit für ein rechtssicheres Handeln. Es entlastet den Arbeitgeber bei der Dokumentation und ermöglicht im Falle einer Betriebsprüfung die lückenlose Vorlage von Nachweisen.