
Wer muss seine Arbeitszeit erfassen ?
Die meisten Firmen setzen heute die eine oder andere Arbeitszeiterfassung für viele ihrer Angestellten ein. Jedoch bleibt oft die Frage, wer nun wirklich seine Stunden erfassen muss.

Die meisten Firmen setzen heute die eine oder andere Arbeitszeiterfassung für viele ihrer Angestellten ein. Jedoch bleibt oft die Frage, wer nun wirklich seine Stunden erfassen muss.

Arbeitszeitdaten gelten als personenbezogene Daten und unterliegen daher der DSGVO.
Diese regelt die Verarbeitung von Arbeitszeitdaten streng.

Update: verpflichtende Arbeitszeiterfassung
Am 13. September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in seinem Urteil festgestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die von Arbeitnehmer geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.

Agenturen leben von der Zeit, die sie ihren Kunden zur Verfügung stellen. Dementsprechend ist ein präzises und einwandfreies Zeiterfassungssystem unverzichtbar.

Laut dem deutschen Gesetzgeber darf die werktägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Nach dem Ende eines Arbeitstages steht der Arbeitskraft eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu.

Das Arbeitzeitgesetz (ArbZG) regelt die Höchstarbeitszeit pro Tag und pro Woche, die entsprechenden Pausenzeiten, sowie die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Der Arbeitgeber ist dementsprechend für die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften verantwortlich. Außerdem muss er auch längere Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter aufzeichnen und diese Nachweise mindestens zwei Jahre lang aufbewahren.

Derzeit gibt es bereits die allgemeine gesetzliche Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit von Angestellten. Diese soll die Gesundheit von Arbeitnehmern schützen und vermeiden, dass Arbeitnehmer mehr Überstunden leisten als erlaubt.

Der Begriff “Arbeitszeit” ist komplexer als es auf den ersten Blick scheint. Gerade für das Berechnen der eigenen Arbeitszeit ist es aber wichtig zu wissen, welche Zeiten man tatsächlich berücksichtigen muss. Auch dann, wenn Sie nicht selbst rechnen wollen, sondern einen Arbeitszeitrechner verwenden.

Die Arbeitszeitregeln sind ein sehr umstrittenes Thema in der Arbeitswelt. Die maximale Arbeitszeit ist den meisten Arbeitnehmern bekannt. Grundsatz ist, dass die Gesamtarbeitszeit inklusive Überstunden am Tag zehn Stunden nicht überschreiten darf (§ 3 ArbZG). Pro Arbeitswoche mit sechs Werktagen sind daher 60 Stunden das Maximum.

Der Betriebsrat ist die gewählte Vertretung der Arbeitnehmer und setzt sich daher in seiner Rolle für deren Interessen ein. Als Arbeitnehmervertretung verfügt der Betriebsrat somit über bestimmte Mitbestimmungs-, Beratungs- und Informationsrechte.
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